Allgemeine Geschäftsbedingungen MaG's e.U.
MaG's e.U., Mathias Grablechner, Nöstlstraße 24, 8160 Weiz, Österreich.
1. Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Geschäfte zwischen MaG's e.U. als Vermieter sowie dem im Mietvertrag oder Angebot genannten Mieter von Geräten, Baumaschinen, Werkzeugen sowie sonstigen Geräten aller Art. Abweichende oder ergänzende Regelungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden.
2. Beginn eines Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe des vereinbarten Mietgegenstandes an den Mieter. Bei Transport durch den Vermieter beginnt die Mietdauer mit der Verladung des Mietgegenstandes auf das entsprechende Fahrzeug.
3. Kaution
Für den vereinbarten Mietgegenstand wird eine Kaution in Abhängigkeit des Mietpreises und des Wertes des Mietgegenstandes eingehoben. Diese ist zu Beginn eines Mietverhältnisses beim Vermieter zu hinterlegen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe in der jeweiligen Zahlart zurückgezahlt.
4. Kontrolle des Mietgegenstandes
Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen zu prüfen und den Vermieter entsprechend darauf aufmerksam zu machen. Etwaige Mängel werden im Übergabeprotokoll vermerkt. Bei Rückgabe prüft der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand laut Übergabeprotokoll. Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, gelten als während der Nutzung verursacht. Die Kosten für deren Behebung können von der Kaution abgezogen werden.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat sich bei Übernahme vom Zustand des Mietgegenstandes zu überzeugen und diesen ordentlich sowie sinngemäß zu verwenden. Mängel, die während des Betriebs entstehen, sind dem Vermieter binnen 24 Stunden mitzuteilen.
Zur ordnungsgemäßen Verwendung gehören einfache Wartungs- und Reinigungstätigkeiten während der Mietdauer. Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Termin zeitgerecht abzuholen und zu retournieren. Für Ausfallkosten durch nicht retournierte, mutwillig beschädigte oder falsch benutzte Mietgegenstände hat der Mieter entsprechend aufzukommen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach den geltenden Vorschriften für Arbeitssicherheit zu betreiben. Der Vermieter übernimmt keine Kosten, die durch Verletzungen oder im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand entstehen.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die bereitgestellten Mietgegenstände nicht gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Feuer sowie nicht gegen Beschädigungen von Eigentum oder Eigentum Dritter durch die Mietgegenstände versichert sind. Die Haftung für entstandene Schäden obliegt in vollem Umfang dem Mieter.
7. Ende des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis endet mit dem im Mietvertrag hinterlegten Mietdatum oder nach Ende der angegebenen Mietdauer. Der Mietgegenstand ist fristgerecht laut Mietvertrag zu retournieren oder für die Abholung bereitzustellen. Der Zustand hat dem Zustand bei Übergabe zu entsprechen; alle Zubehörteile müssen vorhanden sein und der entsprechende Reinigungszustand muss vorliegen.
Der Vermieter behält sich vor, bei nicht ordnungsgemäßem Zustand eine Reinigungsgebühr sowie fehlende Teile in Rechnung zu stellen. Bei begründeten Bedenken hinsichtlich der Verwendung kann der Vermieter die Vermietung mit sofortiger Wirkung beenden. Der Mietgegenstand ist dann sofort zu retournieren; Kosten für die tatsächliche Mietdauer und zusätzliche Kosten sind vom Mieter zu entrichten.
8. Reservierung und Annullierung
Der Mieter kann Mietgegenstände vorzeitig für einen bestimmten Zeitraum reservieren. Dies geschieht mit Annahme des Angebotes durch den Mieter. Bei kurzfristiger Annullierung von Reservierungen behält sich der Vermieter vor, eine Gebühr in Höhe der angesetzten Mietdauer zu verrechnen.
8a. Online-Anfrage, Bestätigung und Zahlung
Eine über die Website abgesendete Anfrage ist zunächst unverbindlich. Ein Mietverhältnis oder eine verbindliche Reservierung kommt erst nach manueller Prüfung und ausdrücklicher Bestätigung durch den Vermieter zustande. Erst danach können Zahlungsinformationen für Mietpreis, Lieferung, Kaution oder sonstige vereinbarte Kosten bereitgestellt werden. Die Zahlung kann, sofern angeboten, per PayPal oder Vorabüberweisung erfolgen.
9. Befähigungen und Berechtigungen
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung dafür, ob ein Mieter über die entsprechenden Befähigungen, Berechtigungen und Nachweise verfügt, um einen Mietgegenstand zu nutzen. Es obliegt dem Mieter, für entsprechende Befähigungen zu sorgen. Für Kosten, die durch Nutzung ohne entsprechende Befähigung entstehen, kommt der Vermieter nicht auf.
10. Rücktritts- und Widerrufshinweis für Verbraucher
Für Verbraucher können bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz gesetzliche Rücktrittsrechte gelten. Details werden auf der Seite Rücktritt und Widerruf bereitgestellt. Da die Website zunächst nur eine Anfrage auslöst und Buchungen erst nach manueller Bestätigung verbindlich werden, entstehen aus der reinen Anfrage grundsätzlich noch keine Zahlungspflichten.
Stand: Mai 2026.